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Veranstaltungsbedingungen – gesundes Pferd

Es ist die Frage aufgekommen, wie sich Teilnehmer und Veranstalter im Hinblick auf ansteckende Pferdekrankheiten verhalten sollen. Insbesondere der Fall bei der „Ansteckenden Blutarmut der Einhufer (ABE)“ ist nachgefragt worden.

Laut den „Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen der VFD“ §10 Abs. 7 gilt:

„Teilnehmende Pferde müssen gesund sein und in einem den Anforderungen der Veranstaltung angemessenen Trainingszustand. Insbesondere darf das Pferd nicht aus einem Bestand kommen, in dem ein Tier an einer anzeige- oder meldepflichtigen Erkrankung leidet.“

 Entsprechend den Verordnungen der Behörden verschiedener Bundesländer soll ein Veranstalter die Namen von Pferd und Halter sowie Standort der Haltung dokumentieren um gegebenenfalls die Nachverfolgung durch die Behörden zu vereinfachen. Falls ein Gebiet zu einem Sperrbezirk erklärt wurde, gelten besondere Bestimmungen für Vernastaltungen und Transport von Equiden.

Im Internet gibt es ein Tierseucheninformationssystem, dass die Krankheitsfälle aufführt. Weitere Informationen zu dem Thema gibt es im VFDnet und bei der FN.

Fazit:

Es sollte nicht die Besorgnis im Vordergrund stehen, sondern die Freude daran, etwas gemeinsam zu unternehmen mit seinem Pferd und anderen Pferdefreunden. Dabei ist natürlich die nötige Sorgfaltspflicht zu wahren.

Quellen:

P.S. Das Foto zeigt ein Blutbild, nicht der ABE aber hübsch anzuschauen.

Veröffentlicht unter allgemeine Texte, Berichte, Veranstaltungen

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