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Reitwege

Unser Reitgebiet liegt nahe von Ballungszentren und wird als Naherholungsgebiet gleichermaßen von Wanderern, Radfahrern und Reitern gern genutzt. Deshalb ist im Rheinisch-Bergischen-Kreis das Reiten im Gelände leider stark reglementiert.

Es gilt => §58 des Landschaftssschutzgestzes NRW mit der starken Einschränkung des Abschnitts 4. Das Reiten in der freien Landschaft ist auf allen Wegen erlaubt, im Wald nur auf den erlaubten Wegen, hierzu gehören neben den ausgewiesenen Reitwegen auch alle öffentlichen Wege. Mit nur wenigen „richtigen“, ausgewiesenen Reitwegen hat man trotzdem die Möglichkeit für das Wander- und Geländereiten. Einen größeren Ausritt oder einen Wanderritt abseits der Straßen schafft man im Rheinisch Bergischen Kreis eigentlich nur, wenn man darauf hofft, das es sich um öffentliche Wege handelt. In Schulnoten könnte man dies irgendwo zwischen 3 und 4 ansiedeln. Im Oberbergischen Kreis gilt die sogenannte Freistellung. Das bedeutet vereinfacht, dass man überall reiten darf, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Informationen hierzu bekommt man beim VFD Oberberg.

 

Reitrouen im Rheinisch-Bergischen-Kreis

 

Reitroute ist nicht gleich Reitweg

In einem => Reitrouten-Konzept versuchen wir zusammen mit den Behörden ausreichende Möglichkeiten zum Reiten im Gelände zu schaffen. Es wurden Strecken ausgewiesen, die zwar keine Reitwege aber durchaus zum Reiten geeignet sind. Teilweise verlaufen sie auf landwirtschaftlichen Wegen oder Forstwegen, manchmal auch auf Straßen. Fast alle Reitrouten sind befestigt, ein Hufschutz wird empfohlen.

 


Kartenmaterial

Ausführliches Kartenmaterial findet man unter:

=> VFD Routenportal

=> Die Wanderreitkarte

=> Topografische Karten

Zum Reiten im => Rheiisch-Bergiscehen-Kreis hat die Kreisverwaltung einige Informationen auf ihrer Internetseite bereitgestellt. Neben der örtlichen Reitregelung gib es auch Kartenmaterial zu den Reitrouten:

(c) RBK2020

Veröffentlicht unter Reitwege & Reitrouten